Diese Aufgabe bezieht sich auf die kantonale Gewinn- und Kapitalsteuer.

Die Haha AG hat am Anfang des Jahres 1 eine Anlage (betriebliches Anlagevermögen) zu CHF 100’000.- gekauft. Sie nimmt jeweils eine handelsrechtliche Abschreibung von 60% des Buchwerts vor. Die steuerlich zulässige Jahresabschreibung gemäss Merkblatt der Eidg. Steuerverwaltung beträgt 40% des Buchwerts. Der Kanton wendet das Merkblatt strikt an, kennt also keine weitergehenden Toleranzen

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