Die Grüselwurm AG hat ihr Geschäftsjahr immer auf den 31.7. abgeschlossen. Per 31.5. des Jahres 2 erfolgt der Wegzug ins Ausland. Es sind folgende Werte bekannt (diese sind steuerlich akzeptiert, soweit nicht anders erwähnt):
Zeitraum | Betrag TCHF | |
Geschäftsjahr = Steuerperiode | 1.8. Jahr 1 – 31.5. Jahr 2 | |
Reingewinn gemäss Erfolgsrechnung vor Steuern | 110 | |
Noch nicht verrechnete Verluste aus den zwei vorangegangenen Abschlüssen | 20 | |
Unversteuerte stille Reserven | 70 |
Da dieses Jahr noch keine Steuern gezahlt wurden und auch keine Steuerrückstellung besteht, ist eine solche in der Höhe von 25% des steuerbaren Gewinns zu berücksichtigen.