Die Grüselwurm AG hat ihr Geschäftsjahr immer auf den 31.7. abgeschlossen. Per 31.5. des Jahres 2 erfolgt der Wegzug ins Ausland. Es sind folgende Werte bekannt (diese sind steuerlich akzeptiert, soweit nicht anders erwähnt):

Zeitraum Betrag TCHF
Geschäftsjahr = Steuerperiode 1.8. Jahr 1 – 31.5. Jahr 2
Reingewinn gemäss Erfolgsrechnung vor Steuern 110
Noch nicht verrechnete Verluste aus den zwei vorangegangenen Abschlüssen 20
Unversteuerte stille Reserven 70

Da dieses Jahr noch keine Steuern gezahlt wurden und auch keine Steuerrückstellung besteht, ist eine solche in der Höhe von 25% des steuerbaren Gewinns zu berücksichtigen.

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