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1). Eine Steuerhinterziehung begeht auch, wer einen Anspruch auf noch nicht gezahlte Alimente nicht als Vermögen versteuert
2). Die Steuerhinterziehung stellt ein Steuervergehen dar.
3). Eine einmalige straflose Selbstanzeige aufgrund einer Steuerhinterziehung führt dazu, dass auch ein damit zusammenhängender Steuerbetrug nicht gestraft wird.
4). Auch juristische Personen können wegen Steuerhinterziehung bestraft werden.
5). Wer jemanden zur Steuerhinterziehung anstiftet, kann neben dem steuerpflichtigen Haupttäter bestraft werden.
6). Wer trotz Mahnung keine Steuererklärung einreicht, wird nach pflichtgemässem Ermessen veranlagt. Zusätzlich kann eine Busse ausgefällt werden.
7). Bei Steuerumgehungen treten zwar steuerrechtliche, nicht aber strafrechtliche Folgen ein
8). Das Steuerstrafrecht gehört zum Verwaltungsrecht.
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