Beantworte die folgenden Fragen, indem du «Richtig» oder «Falsch» ankreuzest.. Teilweise nichtzutreffende Antworten sind als falsch zu bezeichnen. Wo nicht anders erwähnt, handelt es sich bei den erwähnten Liegenschaften stets um Liegenschaften im Privatvermögen.
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Bei Einzelunternehmungen wird dem Wohnkanton ein angemessener Lohnanteil zugewiesen.
Gewinn und Kapital einer interkantonalen Einzelunternehmung werden nach den Regeln der juristischen Personen auf die beteiligten Kantone verteilt.
Liegenschaftserträge und Gewinnungskosten der Liegenschaften werden objektmässig auf die Liegenschaftskantone verlegt
Das Fremdkapital einer ausserkantonalen Einzelunternehmung wird zusammen mit den privaten Schulden quotenmässig in Prozenten der geschäftlichen und privaten Aktiven auf die beteiligten Kantone verlegt.
Der Kapitalanteil an einer ausserkantonalen Kollektivgesellschaft wird objektmässig auf den Geschäftskanton verlegt.
Unter anderem werden auch Krankheitskosten und Zweitverdienerabzug nach Einkommensquoten auf die beteiligten Kantone verlegt.
Weiterbildungs- und Umschuldungskosten werden vollumfänglich am Hauptsteuerdomizil abgezogen.
Schuldzinsüberschüsse eines Liegenschaftskantons werden am Hauptsteuerdomizil mit übrigen Einkünften verrechnet.
Liegenschaftskostenüberschüsse werden von den verbleibenden Kantonen im Verhältnis von deren Aktiven übernommen.
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