Entscheide, welcher Buchstabe (a bis e) bei folgenden Sachverhalten bezüglich der direkten Bundessteuer jeweils erfolgreich beansprucht werden kann, indem du für jeden Sachverhalt den zutreffenden Buchstaben aus der folgenden Tabelle hinschreibst (ohne Begründungen!). Es sind nur formell zulässige Buchstaben zu nennen. Bei jedem Sachverhalt ist nur ein Buchstabe anzugeben. Strafrechtliche Aspekte sind nicht zu berücksichtigen.
A) Einsprache
B) Revision
C) Berichtigung
D) Nachsteuerverfahren
E) Keines der bei den Buchstaben a) – d) genannten Mittel ist möglich
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1) Als der Steuerpflichtige die Veranlagungsverfügung erhält, prüft er sie sofort, und er stellt fest, dass er vergessen hat, auf der Steuererklärung seinen Abzug für die 3. Säule a geltend zu machen. Auch den Beleg hat er nicht nachgereicht.
2) Der Steuerpflichtige stellt fest, dass eine provisorische Rechnung der Steuergemeinde viel zu hoch ist
3) Durch einen Schreibfehler der Behörden ist Arie Kanarie, was erst heute bemerkt wird, vor fünf Monaten mit einem Einkommen von CHF 5’000.- statt von CHF 50’000.- definitiv veranlagt worden (Veranlagungsverfügung). In der Steuererklärung hat sie seinerzeit ein Einkommen von CHF 50’000.- deklariert.
4) Die Steuerverwaltung stellt fest, dass der Steuerpflichtige in bereits rechtskräftig veranlagten Steuerperioden steuerbare Nebeneinkünfte nicht versteuert hat
5) Der Steuerpflichtige hat als Berufskosten stets die Kosten des Privatfahrzeugs abgezogen und dies auch offen dargelegt. Die fraglichen Veranlagungen sind bereits rechtskräftig. Die Steuerverwaltung stellt fest, dass lediglich die (tieferen) Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels zulässig gewesen wären.
6) Der Steuerpflichtige stellt fest, dass er bei einer bereits rechtskräftigen Veranlagung seinen Einkauf in die BVG (CHF 30‘000.-) für eine bestehende Vorsorgelücke versehentlich nicht abgezogen hat. Er hat auch keinen Beleg eingereicht.
7) Die Steuerverwaltung kontrolliert die Buchhaltung einer Aktiengesellschaft und stellt fest, dass der Lohnausweis für einen Arbeitnehmer (kein Aktionär) versehentlich um
8) Die Steuerverwaltung hat aufgrund eines Übertragungsfehlers das steuerbare Einkommen des Steuerpflichtigen zu hoch berechnet. Die Veranlagung ist seit einem Jahr rechtskräftig
9) Arie Kanarie hat vor fünf Tagen die Veranlagungsverfügung bekommen und bemerkt erst heute, dass sie vergessen hat, den zulässigen Abzug für die 3. Säule a vorzunehmen.
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