Berthold Zecht hat einige Ersparnisse angesammelt: Er besitzt die im Folgenden aufgeführten Wertschriften (Ziffern 1 – 5) im Privatvermögen. Berechne jeweils die steuerbaren Wertschriftenerträge für die direkte Bundessteuer, die Berthold Zecht nach internem Schweizerrecht in seinem Wohnkanton versteuern muss. Steuerfreie Kapitalgewinne sind als solche zu bezeichnen. Sind aufgrund der Aufgabenstellung zu wenig Zahlen vorhanden, sind entsprechende Beträge zu schätzen (Bezeichnen Sie diese ausdrücklich als «Schätzung»).
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1. Ausländisches Bankkonto, das einen Zins von CHF 500.- abwirft, und ein Bankkonto am Wohnort, Zins CHF 1’000.-.
Zins Ausland 500 + Zins Wohnort 1’000
2. Obligationen des Elektrizitätswerks Hitzschlag, Nennwert CHF 100’000.-, Zins 1%, Kauf aus Emission vor 10 Jahren zum Kurs 80, Rückkauf durch das Elektrizitätswerk per 30.6. dieses Jahres zu pari (also zum Kurs von 100). Die Steuerfolgen sind nur für dieses Jahr zu berechnen.
Obligationen Hitzschlag, letzter Zins 1’000 + Einmalzins 20’000
3. Obligationen des Elektrizitätswerks Blitzschlag, Nennwert CHF 10’000.-, Zins 3%, Zinstermin 30.6., Kauf aus Emission per 1.7. vor 5 Jahren zum Kurs 90, Verkauf über die Bank an einen Dritten per 1.10. dieses Jahres zum Kurs von 98 (zuzüglich aufgelaufener Zins für ein Vierteljahr). Die Steuerfolgen sind nur für dieses Jahr zu beschreiben.
Steuerbar ist nur der Jahreszins, Kursgewinn und Marchzins sind steuerfrei
4. Zehn Aktien, ausmachend 1% des Aktienkapitals, der Hubertus Quallenflegel AG (Nennwert CHF 100.-), bei denen in diesem Jahr 10% vom Nennwert als Dividende ausgeschüttet wird. Zudem hat Berthold dieses Jahr eine Gratisaktie (Nennwert CHF 100, Kurswert CHF 100) erhalten. Die Steuerfolgen sind nur für dieses Jahr zu beschreiben.
Dividenden 100 + Gratisaktie 100
5. Anteile an einem Anlagefonds, Steuerwert per Anfang dieses Jahres CHF 30’000.-, Wert am Ende des Steuerjahres CHF 28’000.-. Die Differenz von CHF – 2’000.- setzt sich folgendermassen zusammen:
Ausschüttung von Vermögenserträgen aus Anlagen an den Fonds CHF 3’000.-
Kursverlust aus Anlagen des Fonds CHF 5’000.-
Differenz CHF – 2’000.-
Vermögensertrag 3’000 steuerbares Einkommen, Kursverlust ist nicht abzugsfähig
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