Diese Aufgabe bezieht sich auf die kantonalen Einkommens- und Vermögenssteuern.

Die Einzelunternehmung Berthold Zecht hat am Anfang des Jahres 1 eine Anlage (betriebliches Anlagevermögen) zu CHF 100’000.- gekauft. Du erhältst dazu folgende Angaben:

i). Berthold Zecht nimmt in seiner Buchhaltung in den Jahren 1 bis 3 eine jährliche Abschreibung von 60% des restlichen Buchwerts vor.
ii). Die steuerlich zulässigen Abschreibungen gemäss Merkblatt der Eidg. Steuerverwaltung betragen 40% des restlichen Buchwerts. Im betroffenen Kanton ist dieses Limit strikt einzuhalten.

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