Die 50-jährige Gloria Viktoria hat einen Unfall erlitten. In der Folge ist sie erwerbsunfähig. Trotzdem beabsichtigt sie, sich eine luxuriöse Eigentumswohnung zum Erwerbspreis von CHF Aufgaben und Lösungen

  1. CHF 200’000.- Kapitalleistung 3. Säule a.
  2. CHF 80’000.- aus einer nicht rückkauffähigen Erwerbsausfallversicherung. Es handelt sich um eine reine Risikoversicherung, die aufgrund der Erwerbsunfähigkeit Glorias ausgezahlt wird (Eintritt des Risikofalls). Die Prämienzahlung erfolgte mit periodischen Einzahlungen.
  3. CHF 180’000.- aus vorzeitigem Rückkauf einer rückkauffähigen Kapitalversicherung, die vor 15 Jahren durch Einlage einer Einmalprämie von CHF 150’000.- errichtet worden ist.
  4. Genugtuungssumme von CHF 2’000.-.
  5. Erst drei Jahre später erhält sie eine IV-Rentennachzahlung von 75‘000 (= 3 Jahresrenten), die sie sich erst vor Gericht erstreiten musste. Die Besteuerung dieser Nachzahlung zum Zeitpunkt der Auszahlung ist zu beurteilen.

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