Die 53-jährige Glodine Glotz hat per Ende Jahr 1 ihre Einzelunternehmung in eine Aktiengesellschaft (Glotz mit Glodine AG mit Sitz in der Schweiz) umgewandelt. Der Übertrag des Betriebs erfolgt zu Einkommenssteuerwerten. In der Folge hält Glodine Glotz diese Aktien im Privatvermögen.
Angaben zum Zeitpunkt der Umwandlung (Jahr 1):
TCHF | |
Eigenkapital der Einzelunternehmung | 1’200 |
Unversteuerte stille Reserven in der Einzelunternehmung | 300 |
Aktienkapital in der Eröffnungsbilanz der Aktiengesellschaft | 1‘000 |
Einbuchung in die Reserven aus Kapitaleinlagen der Aktiengesellschaft mit Meldung an die EStV |
200 |
Angaben zum diesjährigen Abschluss (Jahr 4):
TCHF | |
Aktienkapital (unverändert) | 1‘000 |
Reserven aus Kapitaleinlagen (unverändert) | 200 |
Zuwachskapital (aus Gewinn gebildete offene Reserven und Gewinnvortrag) | 800 |
Unversteuerte stille Reserven | 1‘400 |
Bei den nachfolgenden Ziffern handelt es sich um voneinander unabhängige Varianten. Beschreibe jeweils die Steuerfolgen (nur für die direkte Bundessteuer) für Glodine Glotz, für Caroline Reiter (Nichte der Arie Kanarie) und für die Glotz mit Glodine AG: Ein allfälliges steuerbares Einkommen ist in CHF zu berechnen. Nenne bei allfälligen Einkommenssteuerfolgen zusätzlich das Jahr, in dem die Besteuerung erfolgt. Ergeben sich keine Steuerfolgen, ist dies ausdrücklich zu vermerken.