Fürchtegott Znacht und seine Frau Halleluja Znacht ziehen per 1.7. Jahr 1 aus dem Ausland in den Kanton. Fürchtegott nimmt per 1.1. Jahr 2 eine selbständige Erwerbstätigkeit auf (Einzelunternehmung). Den ersten Abschluss nimmt er per 31.10. Jahr 2 vor, die weiteren Abschlüsse ersiehst du direkt aus der folgenden Tabelle. Halleluja arbeitet in unselbständiger Stellung ab dem Zuzug und erhält Ende des Jahres 1 eine Gratifikation. Es sind folgende steuerlich akzeptierte Beträge bekannt:

Unselbständiger Erwerb Ehefrau (TCHF) Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3
Lohn Ehefrau 40 80 80
Einmalige Jahresgratifikation Ehefrau 10 0 0
Tatsächliche Berufskosten Ehefrau 5 10 10

Selbständiger Erwerb Ehemann 1. Abschluss 2. Abschluss 3. Abschluss
Datum Beginn Geschäftsjahr 01.01. Jahr 2 01.11. Jahr 2 01.11. Jahr 3
Datum Ende Geschäftsjahr 31.10. Jahr 2 31.10. Jahr 3 31.12. Jahr 3
Steuerbarer Gewinn TCHF 50 80 40

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