Alle erwähnten Vermögenswerte befinden sich im Privatvermögen.
Das Ehepaar Fürchtegott und Halleluja Znacht zieht per 1. Juni dieses Jahres vom Ausland in die Schweiz. Fürchtegott nimmt per 1. August einen unselbständigen Erwerb auf. Seine Frau ist nicht erwerbstätig, sie besorgt den Haushalt und sorgt für die zwei im Haushalt lebenden Kinder (Alter: 4- und 6-jährig).
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1). Bei Vermögenserträgen, die der Verrechnungssteuer unterliegen, ist diese ordnungsgemäss entrichtet und überwälzt worden. Die Erträge sind brutto, also vor Abzug einer allfälligen Verrechnungssteuer, gegeben. Setze bei den folgenden Positionen das in der Schweiz steuerbare und satzbestimmende Einkommen ein, unter Berücksichtigung der folgenden Angaben. Nicht erwähnte Posten sind nicht zu berücksichtigen.
Beschreibung | Steuerbares Einkommen CHF | Satzbestimmendes Einkommen CHF |
---|---|---|
Unselbständiger Erwerb, Nettolohn 1.8. – 31.12., total CHF 105‘000.- | ||
Obligationenzinsen, Zinstermin jährlich per 31.10., im Eigentum Fürchtegott Znachts, Jahreszins CHF 3‘000.- | ||
Lottogewinn CHF 800 per 31.10. | ||
Aktien der Lala AG, Beteiligungsquote Fürchtegott 4%, Halleluja 4% und pro Kind 1% des Aktienkapitals, auf die Familie entfallende, per 31.9. ausgezahlte Dividende CHF 12‘000.-. | ||
Aktien der Nana AG im Eigentum von Fürchtegott Znacht (5% des Aktienkapitals): Dividende per 31.3. CHF 100’000.- | ||
Vor 12 Jahren erbaute vermietete Attikawohnung. Diese wurde von den Steuerpflichtigen beim Zuzug per 1. Juni gekauft. Jahres-Mieteinnahmen CHF 48‘000.- | ||
Zulässiger Pauschalabzug für Liegenschaftskosten | ||
Berufskosten Fürchtegott Znacht: Fahrkosten pauschal CHF 210.- pro Monat |
||
Mehrkosten Verpflegung (vollumfänglich durch den Arbeitgeber gezahlt CHF 4’000.-) | ||
Tatsächliche, für die ganze Dauer der Erwerbstätigkeit nachgewiesene und in dieser Höhe steuerlich zu akzeptierende übrige Berufskosten CHF 7’700.-. | ||
Beitrag 3. Säule a Ehemann, CHF 6‘000.- | ||
Versicherungsprämien / Sparkapitalzinsen | ||
Sozialabzüge |
Lösungshinweise:
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