Der alleinstehende Bertold Zecht zieht per 1.5. Jahr 1 aus dem Ausland in die Schweiz (8-monatige Steuerpflicht in der Schweiz). Nach dem Zuzug sind folgende Einkünfte und Abzüge bekannt:

i). Erwerbsaufnahme per 1.7. (unselbständiger Erwerb),
Nettolohn 1.7. – 31.12. Jahr 1 CHF 60’000
ii). Jahreszinsen aus Obligationen, Zinstermin 31.8. Diese Obligationen
sind beim Zuzug in die Schweiz gekauft worden CHF 4’500
iii). Berufskosten, steuerlich akzeptierte Jahrespauschalen CHF 9’000

Allgemeine Abzüge, steuerlich akzeptierte Jahrespauschalen CHF 6’000

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