Lude Hinterfinger ist Hauptaktionär der Tortellonilauch AG. Er hält die Aktien im Privatvermögen. Die Tortellonilauch AG weist folgende Bilanz aus
Aktiven
CHF
Passiven
CHF
Umlaufvermögen
400’000
Darlehen Aktionäre anderes Fremdkapital
100’000
Aktienkapital Verlustvortrag
-600’000
Bilanzsumme
1’000’000
Bilanzsumme
1’000’000
Die Tortellonilauch AG soll durch folgende Massnahmen saniert werden:
Die Aktionäre verzichten auf ihre Forderungen in der Höhe von CHF 100‘000.-. Das Darlehen des Aktionärs entsprach bei der damaligen Gewährung einem Drittvergleich, es ist steuerlich als solches zu akzeptieren.
Forderungsverzicht von Lieferanten: CHF 150‘000.-.
À-fonds-perdu-Zuschuss von Aktionären: CHF 350‘000.- Beantworte dazu folgende Fragen, indem du «Richtig» oder «Falsch» ankreuzest
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1). Es liegt ein echter Sanierungsgewinn von CHF 150‘000.- vor.
Correct
Incorrect
Question 2 of 6
2. Question
2). Beim unechten Sanierungsgewinn handelt es sich um eine Kapitaleinlage nach Art. 60 DBG.
Correct
Incorrect
Question 3 of 6
3. Question
3). Den à-fonds-perdu-Zuschuss kann der Hauptaktionär auf seiner Steuererklärung vom Einkommen in Abzug bringen
Correct
Incorrect
Question 4 of 6
4. Question
4). Jede Beseitigung des Verlustvortrags fällt unter Art. 67 Abs. 2 DBG
Correct
Incorrect
Question 5 of 6
5. Question
5). Wird bei einer Sanierung ein echter Sanierungsgewinn erzielt, können auch Verluste verrechnet werden, die länger als sieben Jahre zurückliegen
Correct
Incorrect
Question 6 of 6
6. Question
6). Nach einem bedingten Forderungsverzicht werden künftige Auszahlungen aufgrund eines Sanierungsgenussscheins von der empfangenden Kapitalgesellschaft als Gewinn versteuert, wobei gegebenenfalls der Beteiligungsabzug geltend gemacht werden kann.