Der 45-jährige Heini Heiss betreibt ein Architekturbüro als Einzelunternehmung. In seinem Geschäftsvermögen befindet sich eine vermietete Kapitalanlageliegenschaft, von der folgende steuerlich akzeptierten Werte in TCHF bekannt sind:
TCHF | |
Erwerbspreis | 2‘000 |
Wertvermehrende Investitionen | 400 |
Kumulierte Unterhaltskosten | 200 |
Kumulierte Abschreibungen | 150 |
Verkehrswert | 4‘000 |
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1). Berechne den Kapitalgewinn, der bei der direkten Bundessteuer steuerbares Einkommen bildet, wenn die Liegenschaft zum Verkehrswert verkauft wird
Kapitalgewinn (TCHF)
Zwei alternative Berechnungsmöglichkeiten, die beide zum korrekten Resultat führen.
Erwerbspreis 2‘000
+ Wertvermehrende Investitionen 400
Anlagekosten 2‘400
Abschreibungen –150
Buchwert = Einkommenssteuerwert 2‘250
Verkehrswert 4‘000
Kapitalgewinn 1‘750
Verkehrswert 4‘000
– Erwerbspreis -2‘000
– Wertvermehrende Investitionen -400
+ Abschreibungen +150
Kapitalgewinn 1‘750
2). Variante zu Ziffer 1: Die Liegenschaft wird nicht verkauft, sondern ins Privatvermögen überführt. Beschreibe die Steuerfolgen für die direkte Bundessteuer und für die kantonalen Steuern (monistisches und dualistisches System), indem du im folgenden Schema die entsprechenden zutreffenden Steuerfaktoren in TCHF einsetzest. Felder, bei denen keine Steuerfolgen entstehen, sind mit 0 zu auszufüllen. Gehe davon aus, dass Heini Heiss nichts unternimmt, um heute entstehende Steuerfolgen zu vermindern.
Steuerbares Einkommen | Gewinn, der der Grundstückgewinnsteuer untersteht | |
---|---|---|
Direkte Bundessteuer | ||
Kantonale Steuern: | ||
Kantonale Steuern: dualistisches System |
Grundsätzlich ist auch bei der Privatentnahme der Kapitalgewinn steuerbar (steuersystematische Realisation stiller Reserven, vgl. Art. 18 Abs. 2 DBG). Es gelten demnach für die direkte Bundessteuer und auch beim dualistischen Kanton die Berechnungen gemäss Ziffer 1 (Stammvariante).
Beim monistischen System unterstehen der Einkommenssteuer nur die wiedereingebrachten Abschreibungen. Der Wertzuwachsgewinn wird – erst beim Verkauf – mit der Grundstückgewinnsteuer erfasst.
3). Beschreibe, was Heini Heiss bei Ziffer 2 unternehmen könnte, um die Steuerfolgen bezüglich der direkten Bundessteuer zum Zeitpunkt der Entnahme möglichst tief zu halten.
4). Berechne den Betrag, der bei der direkten Bundessteuer auch in diesem Fall (vgl. Ziffer 3) als Einkommen versteuert werden muss. Falls sich keine Steuerfolgen ergeben, ist 0 einzusetzen.
5). Gib den massgebenden Gesetzesartikel des DBG an, der diese Möglichkeit regelt (vollständige Angabe, d.h. Artikelnummer inkl. allfälligem Absatz und/oder Buchstaben).
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