Diese Aufgabe ist bezüglich Erbschafts- und Schenkungssteuer und der Grundstückgewinnsteuer zu lösen. Die Einkommens- und Vermögenssteuer ist nicht zu berücksichtigen.

Alfonso Erb-Lasso hat eine Liegenschaft im Jahr 1 zu CHF 200’000.- gekauft. In den drei Folgejahren (Jahre 2 – 4) hat er um- und ausgebaut, was ihn insgesamt CHF 500’000.- gekostet hat. Davon hat die Steuerverwaltung CHF 100’000.- als Wert erhaltender Unterhalt anerkannt.

Im Jahr 6 stirbt Alfonso, die Liegenschaft ist zu diesem Zeitpunkt CHF 900’000.- wert. Der ganze Nachlass geht an seine Ehegattin Vita Erb über. Als im Jahr 8 auch sie stirbt, erben ihre Nichten und Neffen alles. Der Wert der Liegenschaft beträgt indessen CHF 1 Mio.

Im Jahr 9 verkaufen Nichten und Neffen die Liegenschaft für CHF 1,4 Mio. Seit dem Umbau von Alfonso in den Jahren 2 – 4 ist nichts mehr investiert worden.

Gehe davon aus, dass alle Beteiligten im selben Kanton wohnen, auch die Liegenschaft befindet sich in diesem Kanton. Der Kanton kennt eine Erbschafts- und Schenkungssteuer, jedoch sind Erbschaften und Schenkungen an Ehegatten und direkte Nachkommen von der Steuer ausgeschlossen.

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