Die Cacolajo AG (Handelsbetrieb) hat ihren Hauptsitz im Kanton Grauhausen sowie Betriebsstätten in drei anderen Kantonen. Eine weitere Betriebsstätte befindet sich im Staat Lustigua (Ausland). Für dieses Jahr werden folgende Resultate ausgewiesen:
Lokalität: +Gewinn / -Verlust TCHF
Hauptsitz Kanton Grauhausen +100
Betriebsstätte Kanton Appengau -20
Betriebsstätte Kanton Thurbünden +20
Betriebsstätte Kanton Schaffga +40
Betriebsstätte Staat Lustigua -20
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a). Verteilen Sie für diese Steuerperiode den steuerbaren Gewinn auf die Steuerhoheitsgebiete. Die jeweiligen Beträge sind in TCHF anzugeben. Berechnen Sie zudem den satzbestimmenden Gewinn. Die Zuteilung erfolgt nach der direkten Methode
Lokalität
Steuerbarer Gewinn
Grauhausen (Hauptsitz)
Appengau (B-Stätte)
Thurbünden (B-Stätte)
Schaffgau (B-Stätte)
Lustigua (B-Stätte Ausland)
Gesamt (satzbestimmend)
Correct
Incorrect
Hint
Jahr 1: Die Verluste (auch den aus dem Ausland) werden vom Inland übernommen. Versteuert wird der Gesamtgewinn, ausmachend 120 (alle Verluste sind verrechnet, d.h. sind übernommen). Diese 120 werden im Verhältnis der tatsächlich erzielten Gewinne, also im Verhältnis 100:20:40, auf die Gewinnkantone verteilt.
KantonGewinn der Gewinnkantonesteuerbarer Gewinn
Gewinnkantone gesamt160 = 100.0%120
davon Grauhausen100 = 62,5% 75
davon Thurbünden20 = 12,5% 15
davon Schaffgau40 = 25.0%30
Ausblick Jahr 2: Im nächsten Jahr (Betriebsstätte Ausland hat Gewinn!) wird der im Jahr 1 übernommene Verlust auf den Gewinn im Jahr 2 draufgeschlagen (im Umfang des ausländischen Gewinns). Gesamtgewinn 240 + 10 vom Ausland Vorjahr.