b). Sachverhaltsvariante


Hauptsitz und Betriebsstätte 1 befinden sich in der Schweiz, jedoch in verschiedenen Kantonen, die Betriebsstätte 2 ist im Ausland. Die Betriebsstätte im Ausland wird dort objektmässig besteuert. Mit dem betreffenden ausländischen Staat hat die Schweiz kein DBA abgeschlossen.

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