Diese Aufgabe ist ausschliesslich bezüglich der Verrechnungssteuer zu lösen.

Bertold Zecht ist Alleinaktionär der Ginggel AG. Diese erzielt jedes Jahr ansehnliche Gewinne und weist hohe offene und stille Reserven auf. Anhand einer Kontrolle der Steuerverwaltung wird Folgendes entdeckt. Beschreiben Sie stichwortartig, aber vollständig die Steuerfolgen für die Verrechnungssteuer.

Die Ginggel AG hat der Zecke Zecht, überschuldete Schwester von Bertold Zecht, ein Darlehen in der Höhe von CHF 91’000.- ausgezahlt. Ein Zins wird nicht vereinbart. Die Rückzahlung dieses Darlehens ist aufgrund der schwesterlichen Situation weder möglich noch gewollt. Weder Bertold noch Zecke haben diesbezüglich steuerbares Einkommen deklariert.

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