Die gut florierende Klucke AG, die gewaltige aus Gewinnen erzielte offene Reserven aufweist, gewährt ihrer notleidenden Schwester, der Leisetreter AG, ein Darlehen von CHF 1 Mio., das exakt dem ausgewiesenen Verlustvortrag der Leisetreter AG entspricht. Die Leisetreter AG ist liquidationsreif. Die Darlehensgewährung wird anlässlich einer amtlichen Kontrolle der Steuerverwaltung entdeckt. In diesem Zusammenhang sind keine Steuern entrichtet worden.
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1). Berechne die zu entrichtende Verrechnungssteuer. Sofern das Meldeverfahren zulässig ist, ist 0 einzusetzen
CHF:
Correct
Incorrect
Hint
Es liegt eine geldwerte Leistung im Sanierungsfall vor. Anwendung findet daher die Dreieckstheorie, d.h. die Verrechnungssteuer wird auf die Beteiligten (und nicht auf die notleidende Schwestergesellschaft) überwälzt. Diese könnten sie allenfalls zurückfordern (vgl. aber anschliessende Ziffer 2)
Falls Bruttoausschüttung akzeptiert wird: 35% x 1’000’000 = 350’000
Falls Aufrechnung ins Hundert: 1‘000‘000 x 35% : 65% = CHF 538‘461.- (gerundet)
Question 2 of 2
2. Question
2). Berechne die rückforderbare Verrechnungssteuer. Wenn du der Ansicht bist, dass keine Verrechnungssteuer zurückgefordert werden kann, setze 0 ein.
CHF:
Correct
Incorrect
Hint
Es liegt ein Steuerumgehungstatbestand, indem eine geldwerte Leistung in einem simulierten Darlehen «versteckt» wird. Die Rückforderung ist in Anwendung von Art. 21 Abs. 2 VStG zu verweigern