Die Thrombose AG kauft von ihrem inländischen Alleinaktionär, der die Aktien im Privatvermögen hält, 10% der eigenen Aktien (Nennwert dieser 10% = CHF 300‘000.-) zurück. Der Rückkaufpreis dieser Quote entspricht dem Verkehrswert, er beträgt CHF 1‘000‘000.-.
Die folgenden Teilaufgaben sind voneinander unabhängige Varianten, beziehen sich aber, wo nicht ausdrücklich anders erwähnt, auf obigen Grundtatbestand. Die Verrechnungssteuer wird, wo geschuldet, ordnungsgemäss entrichtet und überwälzt (Verzicht auf ein allfälliges Meldeverfahren). Dennoch ist zusätzlich, wo verlangt, anzugeben, ob das Meldeverfahren zulässig gewesen wäre oder nicht.
Im Anschluss an den Rückkauf erfolgt eine entsprechende Kapitalherabsetzung. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt zulasten der folgenden Konten (Beträge in CHF):
i) 300‘000.- zulasten Aktienkapital
ii) 100‘000.- zulasten steuerlich akzeptierter Reserven aus Kapitaleinlagen
600‘000.- zulasten übrige Reserven