Entscheide dich, ob bei folgenden Tatbeständen eine Busse ausgesprochen werden kann. Antworte mit Ja oder Nein. Nein-Antworten sind kurz zu begründen. Wenn ja, entscheide dich, welcher Straftatbestand verletzt ist. Sofern nichts anderes gesagt, ist die Veranlagung bereits rechtskräftig. Meldungen über die bezogenen Leistungen liegen der Steuerverwaltung nicht vor.
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1). Jessup Teufel deklariert mit schrägem Grinsen eine ihm ausgezahlte Kapitalleistung aus rückkauffähiger Kapitalversicherung nicht. Die Prämien wurden periodisch eingezahlt.
2). Gaudi Gauner ist neu in den Kanton zugezogen. Arglistig hat er für seine Liegenschaft nicht nur werterhaltende, sondern auch wertvermehrende Kosten abgezogen.
3). Berthold Zecht hat trotz Mahnung keine Steuererklärung eingereicht, und er wird nach Ermessen veranlagt
4). Silvia Silber arbeitet tagsüber auf einem kirchlichen Sekretariat, nachts als Animierdame im Privatclub «Heisse Wurst». Die nächtlichen Einnahmen hat sie nie deklariert. Eines Tages wird beim Club eine steuerliche Buchprüfung vorgenommen, und dabei werden Meldungen an die Dossiers der Lohnempfängerinnen verschickt.
5). Trutzgerold Bitteschön, Mehrfamilienhäuser-Besitzer, ändert mit Tippex einige Mietverträge ab (macht die erste Ziffer unsichtbar), als er vom Steueramt die Aufforderung erhält, Kopien der Mietverträge zu schicken. Auf der Kopie ist damit nicht ersichtlich, dass Korrekturen vorgenommen worden sind. Der Mangel wird erst entdeckt, als Trutzgerold in einem der Folgejahre wieder Mietverträge einschickten muss und er aus Versehen die manipulierten Originale schickt
6). Gregory Pest und seine Frau, Cholera Pest, wandeln ihre Kollektivgesellschaft nach Art. 19 DBG in eine GmbH um. Die Anteile werden drei Jahre später mit einem Gewinn von CHF 200’000.- verkauft. Die stillen Reserven zur Zeit der Umwandlung haben CHF 120’000.- betragen.
7). Kluth Nuss hat eine Obligation mit überwiegender Einmalverzinsung mit Gewinn verkauft und diesen Gewinn nicht als Einmalzins deklariert.
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