Bertold Zecht ist Alleinaktionär der Ginggel AG. Diese erzielt jedes Jahr ansehnliche Gewinne und weist hohe offene und stille Reserven auf. Anhand einer Kontrolle der Eidg. Steuerverwaltung wird Folgendes entdeckt. Beschreibe stichwortartig, aber vollständig die Steuerfolgen für die Verrechnungssteuer (andere Steuerarten sind nicht zu beurteilen).
Die Ginggel AG hat der Zecke Zecht, überschuldete Schwester von Bertold Zecht, ein Darlehen in der Höhe von CHF 91’000.- ausgezahlt. Ein Zins wird nicht vereinbart. Die Rückzahlung dieses Darlehens ist aufgrund der finanziellen Situation der Schwester bleibend weder möglich noch gewollt. Weder Bertold noch Zecke haben diesbezüglich steuerbares Einkommen deklariert. Alle Beteiligten zeigen sich nach Kontaktaufnahme der EStV völlig uneinsichtig und verweigern stur jede Mitarbeit bei der Offenlegung des Sachverhalts