Einkommensrepartition

Bei der interkantonalen Einkommenssteuerzuteilung liegt weder ein Gewinnungskostenüberschuss noch ein Schuldzinsüberschuss vor. Es wurden dieses Jahr folgende Schuldzinsen in TCHF gezahlt:

  • Schuldzinsen für Privatkredit 10
  • Schuldzinsen für Fremdkapital Geschäft 30

Der Reingewinn der Einzelunternehmung gemäss Erfolgsrechnung beträgt TCHF 100. Der handelsrechtliche Abschluss ist steuerlich akzeptiert.

Die auf den Kanton GEB entfallenden, schon fixfertig berechneten: 

  • Schuldzinsen betragen TCHF 25
  • allgemeinen Abzüge betragen TCHF 3.

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