Entscheide dich, ob bei folgenden Tatbeständen eine Busse ausgesprochen werden kann. Antworte mit Ja oder Nein. Nein-Antworten sind kurz zu begründen. Wenn ja, entscheide dich, welcher Straftatbestand verletzt ist. Sofern nichts anderes gesagt, ist die Veranlagung bereits rechtskräftig. Meldungen über die bezogenen Leistungen liegen der Steuerverwaltung nicht vor.

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