c). Ein weiterer Sachverhaltsvariante

Gehe davon aus, dass sich Hauptsitz und Betriebsstätte 1 sich im Ausland, die Betriebsstätte 2 in der Schweiz befinden. Mit dem betreffenden ausländischen Staat hat die Schweiz kein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.

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