Bertold Zecht betreibt eine kleine Bierbrauerei als Einzelunternehmung. Die Gewinnstrebigkeit der Unternehmung ist nicht anzuzweifeln, da dieses Jahr erstmals ein Verlust ausgewiesen wird. Bertold Zechts Frau Isogrinde arbeitet in unselbständiger Stellung bei der Steuerverwaltung (Teilzeiterwerb).
Es sind die folgenden Werte bekannt. Nicht gegebene Einkünfte oder Abzüge sind nicht zu berücksichtigen. Die Varianten a) bis c) sind voneinander unabhängig (Zahlenverweise vorbehalten).
Posten | Variante a) | Variante b) | Variante c) |
Verlust selbständiger Erwerb Ehemann | -60‘000 | -30‘000 | -13‘000 |
Einkünfte unselbständiger Erwerb Ehefrau | 48‘000 | Rest wie a) | Rest wie a) |
Berufskosten Ehefrau | -10‘000 | ||
Wertschriftenerträge (Zinsen) | 1‘000 | ||
Allgemeine Abzüge und Sozialabzüge | -8‘000 |
Berechne für die voneinander unabhängigen Varianten a) bis c) jeweils das steuerbare Einkommen des Ehepaars Zecht und den im Folgejahr verrechenbaren Verlust aus selbständigem