Flegelbert Kotsizki zieht mit seiner Frau per 1.4. des Jahres 1 in die Schweiz. Seit seiner Heirat arbeitet er nicht, und er gedenkt es auch in Zukunft nicht zu tun. Nachdem ihm seine Frau, Männertreu Kotsizki, ein Jahr lang unaufhörlich zugeredet hat, nimmt er per 1.12. Jahr 2 eine Stellung an. Die Ehegattin arbeitet in unselbständiger Stellung seit dem Zuzug am 1.4. des Jahres 1. Es sind folgende Zahlen bekannt:
Bezeichnung | Jahr 1 TCHF |
Jahr 2 TCHF |
1). Unselbständiger Erwerb Ehefrau | 45 | 65 |
2). Unselbständiger Erwerb Ehemann | 0 | 5 |
3) Berufskosten Ehefrau (steuerlich zu akzeptieren) | 6 | 9 |
4). Berufskosten Ehemann (steuerlich zu akzeptieren) | 0 | 1 |
5) Dividenden aus Aktien (Eigentumsquote: 1% am Grundkapital) | 3 | 5 |
6). Versicherungsprämien / Sparzinsen (hier anzuwendende, vereinfachte Jahrespauschale) |
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