Diese Aufgabe bezieht sich auf die kantonale Gewinn- und Kapitalsteuer.
Die Haha AG hat am Anfang des Jahres 1 eine Anlage (betriebliches Anlagevermögen) zu CHF 100’000.- gekauft. Sie nimmt jeweils eine handelsrechtliche Abschreibung von 60% des Buchwerts vor. Die steuerlich zulässige Jahresabschreibung gemäss Merkblatt der Eidg. Steuerverwaltung beträgt 40% des Buchwerts. Der Kanton wendet das Merkblatt strikt an, kennt also keine weitergehenden Toleranzen
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1). Bestimme die steuerlichen Korrekturen beim Gewinn (Einkommen des Einzelunternehmers) und beim Kapital (Vermögen des Einzelunternehmers) für die Jahre 1 bis 3, indem du das folgende Schema ausfüllst. Aufrechnungen beim Einkommen bzw. beim Vermögen bezeichnest du, zusätzlich zum korrekten Betrag, mit einem + (Plus) vor der Zahl, Abrechnungen mit einem – (Minus).
Gewinn-Auf- oder Abrechnung (Betrag mit Vorzeichen)
Kapital-Auf- oder Abrechnung (Betrag mit Vorzeichen)