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a) . Setze bei jeder der folgenden Ziffern (1-7) in die Spalte «Betrag CHF» den rückforderbaren Verrechnungssteuerbetrag ein (ohne Begründung). Gehe davon aus, dass, wo nicht ausdrücklich anders erwähnt, eine allfällig geschuldete Verrechnungssteuer entrichtet worden ist und dass erhaltene Leistungen vom Empfänger ordnungsgemäss versteuert werden. Ein allfällig zulässiges Meldeverfahren wurde geltend gemacht. Die Beträge sind brutto, d.h. vor Abzug einer allfälligen Verrechnungssteuer, gegeben. Ist keine Verrechnungssteuer rückforderbar, ist 0 einzusetzen.
Ziffer | Beschreibung | Betrag CHF |
---|---|---|
Lottogewinn aus einem Online-Grossspiel CHF 800‘000.-. | ||
Kapitalleistung 3. Säule b, reine Risikoversicherung ohne Kapitalbildung. Versicherungssumme CHF 200‘000.-, Auszahlung erfolgt im Risikofall | ||
Zinsen auf Sparkonto, Bruttozins CHF 2.-, Zinsabrechnung jährlich d.h. per 31.12. des Jahres. | ||
Erhaltene Zinsen aus einem Darlehen an die Fürchtegott Znacht AG, Zinsbetrag CHF 10‘000.-. Darlehen und Zinshöhe entspricht einem Drittvergleich. | ||
Tombola-Gewinn (Haupttreffer aus einem Geschicklichkeitsspiel zur Verkaufsförderung): Ein Auto im Wert von CHF 30‘000.- (es besteht keine Möglichkeit zur Umwandlung in einen Barbezug). | ||
Bardividende aus der 10%-Beteiligung an einer liechtensteinischen Kapitalgesellschaft, Betrag CHF 30‘000.-. | ||
Bertold Zecht veranlasst mit Wissen und Willen, dass die ihm zu 100% gehörende BZ-AG seiner offensichtlich zahlungsunfähigen Tante, die soeben einen Privatkonkurs hinter sich hat, ein zinsloses Darlehen von CHF 65‘000.- auszahlt. Da dieses Darlehen ein Nonvaleur darstellt, wurde in der Gesellschaft eine Wertberichtigung in voller Höhe erstellt. Niemand hat Einkommen aus diesem Vorgang versteuert, und diese Veranlagungen sind bereits rechtskräftig. Die Transaktion |
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