Anschliessend findest du einen Auszug aus dem Wertschriftenbestand von Bertold Zecht. Die Verrechnungsteuer wurde, wo geschuldet, ordnungsgemäss entrichtet und überwälzt. Berechne für jede Ziffer (1.1 – 1.5) die rückforderbare Verrechnungssteuer. Gegebene Erträge in CHF verstehen sich vor Abzug einer allfälligen Verrechnungssteuer
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1.1). Bardividende Beteiligung Lala AG, Beteiligung 20% des Aktienkapitals, auf Bertold Zecht entfallende Dividende CHF 26’000.-.
35% von 26’000
1.2). Ausschüttung aus Anteilen an Anlagefonds: auf Bertold Zecht entfallende steuerbare Erträge (keine Kapitalgewinne): CHF 14’000.-, davon sind CHF 6’000.- Erträge aus direktem Grundbesitz des Fonds.
35% von 8’000
1.3). Erhaltene Zinsen aus einem Darlehen, das Bertold Zecht seiner Mutter gewährt hat. Der Zinssatz entspricht einem Drittvergleich. Der Zins beträgt CHF 1’000.-.
Keine Verrechnungssteuer auf privatem Darlehenszins mangels Rechtsgrundlage
1.4). Erhaltene Zinsen von einer liechtensteinischen Obligation. Der Zins beträgt CHF 2’000.-
Fürstentum Liechtenstein ist für die Verrechnungssteuer Ausland
1.5). Gutgeschriebene Zinsen auf einem Bankkonto. Der Zins wird jeweils für das ganze Jahr per 31.12. abgerechnet und beträgt CHF 200.-.
Art. 5 Abs. 1 Bst. c VStG
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