Weitere Informationen zur Familie Znacht:
Beide Ehegatten sind unselbständig erwerbend.
Fürchtegott Znacht | Halleluja Znacht | |
Nettolohn | 40‘000.- | 35‘000.- |
Berufskosten (steuerlich akzeptiert) | 18‘000.- | 12‘000.- |
i) Die Ehegatten besitzen keine Liegenschaften, jedoch Wertschriften (Obligationen) und Sparkonten, die einen jährlichen Zinsertrag (vor Abzug einer allfälligen Verrechnungssteuer) von CHF 1‘000.- abwerfen.
ii) Halleluja Znacht erhält Alimente von ihrem Ex-Mann Traugott Zipperlein von CHF 9‘000.- im Jahr für die 14-jährige Lorelei. Diese lebt im Haushalt der Familie Znacht und ist noch in der Ausbildung.
iii) Fürchtegott Znacht zahlt Alimente an seine Ex-Frau Xanthippe Wurmgesicht von CHF 12‘000.- pro Jahr, sowie an die Exfrau für die beiden, bei ihr lebenden gemeinsamen Nachkommen Kuno (21-jährig) und Gloria (16-jährig), beide noch in Ausbildung und ohne Erwerbseinkünfte. Pro Nachkomme und Jahr zahlt Fürchtegott Znacht Alimente von CHF 7‘500.-.
iv) Fürchtegott Znacht zahlt CHF 6‘500.- in seine Säule 3a ein, was steuerlich zu akzeptieren ist. Halleluja Znacht besitzt keine gebundene Selbstvorsorge.
v) Dieses Jahr haben die Ehegatten nachweislich Schuldzinsen von insgesamt CHF 60’000.- gezahlt.
vi) Die übrigen steuerlich akzeptierten allgemeinen Abzüge betragen CHF 13‘000.-.
Alle nachfolgenden Ziffern der Fragestellung beziehen sich auf die Familie Fürchtegott und Halleluja Znacht.